Praxis für Zahngesundheit in Leipzig
Dr. med. dent. Ansgard Helmstetter
Wir sind für Sie da und bieten ein breites Spektrum an modernen Behandlungen.
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0341 5217000
Sprechzeiten
Mo, Di und Do: 08 – 12 & 14 – 18 Uhr
Mi & Fr: 08 – 12 Uhr
Delitzscher Landstraße 43, 04158 Leipzig
Zahnarztpraxis in Leipzig
Ihre Praxis für Zahngesundheit
Herzlich willkommen in unserer Zahnarztpraxis im Norden von Leipzig!
Wir sind für Sie da und bieten ein breites Spektrum an modernen Behandlungen. Zu unseren Leistungen gehören Prophylaxe, Kinderzahnheilkunde, Zahn erhaltende Behandlungen sowie Zahnersatz, Zahnaufhellung durch Bleaching und vieles mehr.
Wenn Sie einen neuen Zahnarzt suchen, sind Sie bei uns richtig, denn wir nehmen aktuell noch neue Patienten und Patientinnen auf!
Vereinbaren Sie Ihren nächsten Termin hier auf der Website!
Ihre Praxis für Zahngesundheit
Dr. med. dent. Ansgard Helmstetter
Jahre erfahrung
Patienten Jährlich
von Autobahnausfahrt Leipzig Mitte
Einblicke in
Unsere Räumlichkeiten
Leistungen
Unser Leistungsspektrum
Prophylaxe
Kinderzahnheilkunde
Zahnaufbau mit Komposit
Zahnerhalt
Digitales Röntgen
Zahnersatz
Behandlungsangst
Bleaching
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Praxisteam
Dr. med. dent.
Ansgard Helmstetter
- Geboren in Leipzig
- Studium der Zahnheilkunde an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- Promotion am Biochemischen Institut der Uni Kiel
- Assistenzzeit im Muldentalkreis
- Angestellte Zahnärztin in der ZAP Dr. B. Düring
- 2019 Übernahme der Praxis Dr. med. Ilona Simkowski
Jasmin Meise
- Geboren in Erfurt
- Studium der Zahnheilkunde an der Universität Leipzig
- Beginn der Assistenzzeit in der ZAP Dr. B. Düring
- Seit 10/19 in der Praxis für Zahngesundheit als Vorbereitungsassistentin tätig
Maria R.
- Seit 2017 als zahnmedizinische Fachangestellte in der Praxis für Zahngesundheit (ehemals Dr. med. Ilona Simkowski) tätig
- Schwerpunkt Prophylaxe und Behandlungsassistenz
Jana K.
- Seit 1996 als zahnmedizinische Fachangestellte in der Praxis für Zahngesundheit (ehemals Dr. med. Ilona Simkowski) tätig
- Schwerpunkte Prophlyaxe und Abrechnung
Sabine W.
- Seit 1991 als zahnmedizinische Fachangestellte in der Praxis für Zahngesundheit (ehemals Dr. med. Ilona Simkowski) tätig
- Schwerpunkte Prophylaxe und Behandlungsassistenz
Anka N.
- Seit 2016 im Behandlungsteam von Dr. A. Helmstetter
- Schwerpunkte Prophlyaxe und Behandlungsassistenz
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns einfach zu unseren Öffnungszeiten an oder Sie nutzen einen beliebigen „TERMIN VEREINBAREN“ Button auf unserer Homepage und füllen unser Kontaktformular aus. Wir bearbeiten Ihr Anliegen in kurzer Zeit und bestätigen dieses mit einer Terminbestätigung oder einem Alternativtermin.
Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbeikommen?
Selbstverständlich können Sie bei akuten Beschwerden auch sofort unsere Zahnarztpraxis aufsuchen. Allerdings müssen Sie Wartezeit einkalkulieren. Davon ausgenommen sind Unfälle wie ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle. Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an, spätestens bevor Sie sich auf den Weg machen. Dann können wir uns organisatorisch darauf vorbereiten.
Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten zweimal im Jahr („einmal pro Halbjahr, mit einem Mindestabstand von 4 Monaten) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherung und Kosten je nach individueller Situation, Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies- oder Parodontoserisiko ein Kontrollintervall zwischen 2 und 12 Monaten. Eine pauschale Empfehlung ist schwer zu geben. Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollte mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden.
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellen wir Ihnen einen sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für Sie ausfallen wird. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden.
Warum werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die „notwendigen“ Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Das bedeutet auch, dass z.B. ästhetisch hochwertige Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich laut Gesetzgeber über das „ausreichende Maß“ hinausgehen und daher auch nur teilweise von den Krankenkassen bezuschusst werden.